Diese Versicherungen bieten sowohl dem Kreditnehmer als auch dem Kreditgeber Schutz. Sie gewährleisten außerdem die Übernahme eines Teils oder der gesamten Rückzahlungsverpflichtungen beziehungsweise des ausstehenden Kreditkapitals bei Eintritt bestimmter Ereignisse.
Eine Krankenversicherung dient dazu, Gesundheitskosten, die nicht vom gesetzlichen Versicherungssystem übernommen werden, ganz oder teilweise zu erstatten. Sie umfasst ausschließlich medizinische Kosten (Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte, Kosten für Sehhilfen und Zahnbehandlungen usw.).